Zum Begriff Zwangsarbeit

Der Begriff Zwangsarbeit ist in der deutschen Sprache durch die NS-Zeit in besonderer Weise belastet. Es ist deshalb vorgeschlagen worden, ihn nur für die NS-Zeit zu verwenden. Auf der anderen Seite wird der Begriff jedoch in den deutschen Übersetzungen der internationalen Konventionen benutzt. Sogar das Grundgesetz verwendet ihn (Art. 12(3) GG). Für die Arbeitslager des russischen Zarenreiches und später des sowjetischen Gulag wurde und wird der Begriff ebenfalls breit verwendet. Die Reihe der Beispiele ließe sich fortsetzen.

Wenn der Autor den Begriff "Zwangsarbeit" für die Arbeit der Häftlinge in der DDR benutzt, so ist damit keine Gleichsetzung mit der Vernichtung durch Arbeit in der NS-Zeit beabsichtigt.

Seine Anwendung wird hergeleitet u.a. aus der ILO-Konvention Nr. 105, die ausdrücklich Zwangsarbeit aus politischen und wirtschaftlichen Motiven verbietet.